Rahmenempfehlungen definieren häusliche Krankenpflege
Ein Thema, dass gerade mit steigendem Alter immer relevanter für Menschen wird, ist das Thema „häusliche Krankenpflege“.
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In Deutschland ist die HKP (Häusliche Krankenpflege) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihr sollen alle krankenversicherten Menschen bei Bedarf Unterstützung in ihren eigenen vier Wänden durch geeignetes Personal erhalten, zum Beispiel bei Tätigkeiten wie der Grundpflege, Ernährung und Bewegung oder auch bei der Medikamenteneinnahme, Injektionen etc.
Da die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen genehmigt werden muss, ist nicht jeder Mensch automatisch dazu berechtigt, diese Hilfe zu bekommen. Welche Gebiete die HKP umfasst, welche Anforderungen an die Pflegekräfte gestellt werden und viele weitere Informationen rund um dieses Thema, wurden kürzlich in den „Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege“ zusammengefasst. Am 1.1.2014 wurde die Verordnung nun vom GKV-Spitzenverband und involvierten Spitzenorganisationen veröffentlicht. Bereiche, die in den Rahmenempfehlungen zur häuslichen Krankenpflege definiert wurden, sind zum Beispiel
- Die Anerkennung verantwortlicher Pflegekräfte
- Verordnungs- und Genehmigungsverfahren
- Kostenübernahme bei häuslicher Krankenpflege
In diesem Zusammenhang wird auch der Bereich der Gerätschaften (Medical Homecare), die heute für die Krankenpflege immer notwendiger werden, zunehmend thematisiert, denn gerade in der häuslichen Krankenpflege, können technische Hilfsmittel, wie Treppenlifte, Gehilfen oder Rollstühle, den Alltag des Pflegepersonal in der Regel merkbar erleichtern.
Insgesamt werden die Kosten der häuslichen Krankenpflege als Sachleistungen gerechnet, die die Pflegedienste in der Regel mit den Krankenkassen direkt verrechnen. Aber auch hier sollten gewisse Vorschriften wie zeitliche Einschränkungen und Fristen eingehalten werden, definiert in den „Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege“.